Höhe der Substanzerhaltungspauschale in der Kinder- und Jugendhilfe NRW?

Antwort

Die Substanzerhaltungspauschale in der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen (NRW) beträgt derzeit 15 Euro pro Monat und Kind. Diese Pauschale dient dazu, die Kosten für die Erhaltung und Pflege von Sachmitteln, die für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen benötigt werden, zu decken. Es ist wichtig, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien zu beachten, da sich diese ändern können.

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