Die Ziel- und Zweckbestimmung, auf der die Handlungsgrundlage der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt wird, ist im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Konkret ist dies in § 1 SGB VII... [mehr]
Die Substanzerhaltungspauschale in der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird regelmäßig angepasst. Für das Jahr 2025 beträgt die Substanzerhaltungspauschale 1.200 Euro pro Jahr und Platz. Diese Pauschale dient der Sicherstellung der Substanzerhaltung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist jedoch ratsam, die aktuellen Informationen bei den zuständigen Behörden oder auf offiziellen Webseiten zu überprüfen, da sich die Beträge ändern können.
Die Ziel- und Zweckbestimmung, auf der die Handlungsgrundlage der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt wird, ist im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Konkret ist dies in § 1 SGB VII... [mehr]