Für Personen, die zuletzt in Kempten (Allgäu) gemeldet waren und nun obdachlos sind, ist in der Regel die Stadt Kempten selbst für die Unterbringung zuständig. Die Stadtverwaltung organisiert die Notunterbringung von obdachlosen Menschen, sofern keine andere Unterkunftsmöglichkeit besteht. Zuständige Stelle: **Stadt Kempten (Allgäu) – Amt für soziale Angelegenheiten** - Adresse: Rathausplatz 22, 87435 Kempten (Allgäu) - Telefon: 0831 2525-0 - Webseite: [www.kempten.de](https://www.kempten.de/) Dort erhältst du Auskunft über die zuständigen Obdachlosenunterkünfte und das weitere Vorgehen. In akuten Notfällen kann auch die Polizei oder das Ordnungsamt weiterhelfen. Eine konkrete Unterkunft ist meist nicht öffentlich genannt, da die Zuweisung individuell erfolgt. Die Stadtverwaltung informiert über die jeweils zuständige Unterkunft und die notwendigen Schritte.