Die Eingruppierung von Netzwerkkoordinatoren für Frühe Hilfen kann je nach Bundesland und spezifischen Tarifverträgen variieren. In Deutschland erfolgt die Eingruppierung häufig nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). - **S12**: Diese Entgeltgruppe wird oft für Tätigkeiten vergeben, die eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine gewisse Berufserfahrung erfordern, aber keine leitende Funktion beinhalten. - **S15**: Diese Entgeltgruppe ist in der Regel für Tätigkeiten vorgesehen, die eine höhere Verantwortung und möglicherweise eine leitende Funktion beinhalten. Die genaue Eingruppierung hängt von den spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Position ab. Es ist ratsam, die Stellenbeschreibung und die Anforderungen genau zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Personalabteilung oder dem zuständigen Tarifpartner zu halten.