Kann bei einer 13-Jährigen in einer BG die Leistung gemindert werden?

Antwort

In einer Bedarfsgemeinschaft (BG) die Leistung für eine 13-jährige Person unter bestimmten Umständen gemindert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Person Einkommen hat, das angerechnet wird, oder wenn es zu einer Veränderung der Lebenssituation kommt, die die Bedürftigkeit beeinflusst. Auch bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten kann eine Minderung der Leistungen erfolgen. Es ist wichtig, die genauen Umstände und Regelungen zu prüfen, die in deinem speziellen Fall gelten. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung durch das zuständige Jobcenter oder eine Sozialberatungsstelle hilfreich sein.

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