In der Regel übernimmt das Bürgeramt keine Nachzahlungen für Stromkosten. Unterstützung in Form von Sozialleistungen, wie z.B. Wohngeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Es ist ratsam, sich direkt beim zuständigen Bürgeramt oder Sozialamt zu informieren, um genaue Informationen über mögliche Hilfen und die Antragsverfahren zu erhalten.