Die pädagogische Kauistik im Hilfeplanverfahren nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bezieht sich auf die Anwendung von pädagogischen Methoden und Techniken zur Analyse und Gestaltung von Hilfeplänen für Kinder und Jugendliche. Dabei wird der individuelle Bedarf des Kindes oder Jugendlichen ermittelt, um passgenaue Unterstützungsangebote zu entwickeln. Ein Beispiel für die Anwendung der pädagogischen Kauistik könnte folgendermaßen aussehen: 1. **Bedarfsermittlung**: Zunächst wird in einem Gespräch mit dem Kind, den Eltern und Fachkräften der aktuelle Unterstützungsbedarf ermittelt. Hierbei können verschiedene Lebensbereiche wie Schule, Familie und Freizeit betrachtet werden. 2. **Zieldefinition**: Auf Basis der Bedarfsermittlung werden konkrete Ziele formuliert, die erreicht werden sollen. Diese Ziele sollten realistisch, messbar und in einem bestimmten Zeitraum erreichbar sein. 3. **Maßnahmenplanung**: Im nächsten Schritt werden geeignete Maßnahmen und Angebote ausgewählt, die zur Erreichung der definierten Ziele beitragen. Dies kann beispielsweise die Teilnahme an einer Therapie, Unterstützung in der Schule oder Freizeitaktivitäten umfassen. 4. **Evaluation**: Nach der Umsetzung der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft, ob die Ziele erreicht werden und ob Anpassungen notwendig sind. Dies geschieht in Form von Gesprächen und Dokumentationen. Die pädagogische Kauistik fördert eine systematische und reflektierte Herangehensweise an die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, indem sie die individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten anstrebt.