In Deutschland muss der Rundfunkbeitrag grundsätzlich pro Wohnung gezahlt werden, unabhängig davon, ob in dieser Wohnung mehrere Personen leben oder ob eine der Personen ein Gewerbe betreibt, wie zum Beispiel ein Restaurant. Wenn deine Freundin die Inhaberin des Restaurants ist und ihr beide in der gleichen Wohnung lebt, sollte nur ein Rundfunkbeitrag für diese Wohnung gezahlt werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen Ausnahmen zu prüfen, da es spezielle Bestimmungen geben kann, die auf bestimmte Situationen zutreffen. Es könnte sinnvoll sein, sich direkt bei der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu informieren.