Muss ich bei einer Rücksendung an Pull & Bear nachweisen, dass alle Artikel im Paket waren, wenn ein Einsendebeleg vorliegt?

Antwort

Wenn du einen Einsendebeleg (z. B. von DHL, Hermes oder einem anderen Versanddienstleister) hast, beweist dieser zunächst nur, dass du ein Paket an Pull & Bear zurückgesendet hast – nicht aber, was genau im Paket enthalten war. Der Beleg bestätigt also den Versand, aber nicht den Inhalt. Im Streitfall (z. B. wenn Pull & Bear behauptet, ein Artikel habe gefehlt) liegt die Beweislast grundsätzlich beim Kunden. Das bedeutet: Du müsstest nachweisen, dass du die betreffenden Artikel tatsächlich ins Paket gelegt und zurückgesendet hast. Ein Einsendebeleg allein reicht dafür in der Regel nicht aus. Um dich abzusichern, empfiehlt es sich, das Paket beim Verpacken zu fotografieren oder zu filmen, sodass klar erkennbar ist, welche Artikel du zurückschickst. Alternativ kann ein Zeuge beim Verpacken helfen. So hast du im Zweifelsfall einen besseren Nachweis. Weitere Informationen findest du auch in den Rückgabebedingungen von Pull & Bear: https://www.pullandbear.com/de/rueckgaben.html **Fazit:** Der Einsendebeleg beweist nur den Versand, nicht den Inhalt. Im Streitfall kann Pull & Bear einen Nachweis über die zurückgesendeten Artikel verlangen.

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