In Bayern können Beamte grundsätzlich nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand gehen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder auf eigenen Antrag ab dem 63. Lebensjahr. Die genauen Regelungen können je nach Einzelfall und Dienstverhältnis variieren. Weitere Informationen finden sich auf den offiziellen Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: [Bayerisches Staatsministerium der Finanzen](https://www.stmf.bayern.de).