Nennen Sie drei verschiedene Arten der Altersrente und deren gesetzliche Regelungen. Welche andere Rentenart gibt es?

Antwort

Drei verschiedene Arten der Altersrente in Deutschland sind: 1. **Regelaltersrente**: - **Gesetzliche Regelung**: § 35 SGB VI - **Beschreibung**: Diese Rente erhält man, wenn das reguläre Rentenalter erreicht ist und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten vorliegen. 2. **Altersrente für langjährig Versicherte**: - **Gesetzliche Regelung**: § 36 SGB VI - **Beschreibung**: Diese Rente kann man ab einem bestimmten Alter (je nach Geburtsjahr) in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Jahre an Versicherungszeiten vorliegen. 3. **Altersrente für besonders langjährig Versicherte**: - **Gesetzliche Regelung**: § 38 SGB VI - **Beschreibung**: Diese Rente kann man ab einem bestimmten Alter (je nach Geburtsjahr) in Anspruch nehmen, wenn mindestens 45 Jahre an Versicherungszeiten vorliegen. Eine andere Rentenart ist die **Erwerbsminderungsrente**: - **Gesetzliche Regelung**: § 43 SGB VI - **Beschreibung**: Diese Rente erhält man, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft eingeschränkt ist.

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