Wo gebe ich in der EÜR die Kosten für die BahnCard an?

Antwort

Die Kosten für die BahnCard kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unter den Betriebsausgaben angeben. Genauer gesagt, solltest du sie in der Kategorie „Fahrtkosten“ oder „Reisekosten“ eintragen, da sie im Zusammenhang mit beruflichen Fahrten stehen. Achte darauf, die entsprechenden Belege aufzubewahren, um die Ausgaben nachweisen zu können.

Kategorie: Reisen Tags: EÜR Kosten BahnCard
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