Eine Fiktionsbescheinigung ist ein Dokument, das in Deutschland von der Ausländerbehörde ausgestellt wird, wenn über einen Aufenthaltstitel (z. B. Visum, Aufenthaltserlaubnis) noch nicht entschieden wurde, aber der Antragsteller sich weiterhin rechtmäßig in Deutschland aufhalten darf. **Wiedereinreise mit Fiktionsbescheinigung:** Ob du mit einer Fiktionsbescheinigung nach Deutschland wieder einreisen darfst, hängt von der Art der Fiktionsbescheinigung ab: 1. **§ 81 Abs. 4 AufenthG (Fortbestehen des bisherigen Aufenthaltstitels):** - Mit dieser Fiktionsbescheinigung darfst du in der Regel ausreisen und wieder einreisen, solange dein vorheriger Aufenthaltstitel noch gültig war und du rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt hast. 2. **§ 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnis zum vorläufigen Aufenthalt):** - Mit dieser Fiktionsbescheinigung ist die Wiedereinreise in der Regel **nicht** erlaubt. Sie berechtigt nur zum Aufenthalt in Deutschland, nicht aber zur Aus- und Wiedereinreise. **Wichtige Hinweise:** - Die Fiktionsbescheinigung ist **kein Visum** und wird von vielen Ländern und auch von Grenzbeamten nicht als Einreisedokument anerkannt. - Es besteht das Risiko, dass du bei der Wiedereinreise nach Deutschland an der Grenze abgewiesen wirst, wenn du nur eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG hast. - Es empfiehlt sich dringend, vor einer Ausreise die zuständige Ausländerbehörde zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. **Weitere Informationen:** - [Informationen der Bundesregierung zur Fiktionsbescheinigung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/aufenthaltstitel-und-fiktionsbescheinigung-2064042) - [Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 81](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html) **Fazit:** Ob du mit einer Fiktionsbescheinigung wieder einreisen darfst, hängt von der Art der Bescheinigung ab. In den meisten Fällen ist die Wiedereinreise **nicht** möglich. Bitte kläre deinen individuellen Fall immer mit der Ausländerbehörde ab.