Wer muss die Beherbergungssteuer in Leipzig zahlen?

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In Leipzig müssen die Beherbergungssteuer alle Gäste zahlen, die in einer Unterkunft übernachten, die als Beherbergungsbetrieb gilt. Dazu zählen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen. Die Steuer wird in der Regel pro Nacht und pro Person erhoben. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Personengruppen wie Geschäftsreisende oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen in der Stadt sind. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Unterkunft über die genauen Regelungen und Ausnahmen zu informieren.

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