Wie viel Wegstreckenentschädigung nach Thüringer Reisekostengesetz?

Antwort

Die Wegstreckenentschädigung nach dem Thüringer Reisekostengesetz beträgt in der Regel 0,30 Euro pro Kilometer für die Nutzung eines privaten PKW. Für Fahrten mit einem Fahrrad sind es 0,20 Euro pro Kilometer. Es können jedoch auch andere Regelungen oder Pauschalen gelten, abhängig von der Art der Reise und den spezifischen Umständen. Es ist ratsam, die aktuellen Bestimmungen des Thüringer Reisekostengesetzes zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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