Kann ein bevollmächtigter ein hinterlegtes UPS-Paket abholen?
Antwort vom**Ja – ein bevollmächtigter kann ein hinterlegtes UPS-Paket grundsätzlich abholen, aber nur wenn der jeweilige UPS Access Point die erforderlichen Nachweise akzeptiert.** Laut UPS brauchst du für die Abholung an einem Access Point einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Paketfreigabecode bzw. PIN; außerdem solltest du vorab in der Sendungsverfolgung prüfen, dass das Paket tatsächlich „zur Abholung durch den Kunden“ bereitliegt. ([developer.ups.com](https://developer.ups.com/de/de/support/shipping-support/id-requirements-for-tendering-shipment)) ## Entscheidend ist der Abholort Bei einem **UPS Access Point** ist eine Abholung durch eine andere Person meist möglich, wenn sie die nötigen Daten und Nachweise vorlegen kann. UPS beschreibt Access Points ausdrücklich als Orte, an denen Sendungen bis zur Abholung durch den Kunden aufbewahrt werden. ([ups.com](https://www.ups.com/de/de/business-solutions/expand-your-online-business/ups-access-point)) Wenn das Paket dagegen nur **an deiner Adresse hinterlegt** wurde, also etwa vor der Tür oder an einem vereinbarten Ablageort, gibt es nichts mehr „abzuholen“ – dann wurde es bereits zugestellt. Das ist ein wichtiger Unterschied, weil „hinterlegt“ bei UPS beides meinen kann: **im Paketshop gelagert** oder **am Zustellort abgelegt**. ([ups.com](https://www.ups.com/de/de/support/tracking-support)) ## Was der Bevollmächtigte mitnehmen sollte Sinnvoll sind in der Praxis: - dein Name und die Sendungsnummer - die UPS InfoNotice, falls vorhanden - der Abholcode oder PIN aus der UPS-Benachrichtigung - ein eigener amtlicher Ausweis - zusätzlich eine schriftliche Vollmacht, falls der Shop sie verlangt UPS nennt zwar vor allem **Ausweis oder Freigabecode/PIN** als Abholnachweis; ob eine reine Vollmacht ohne weiteren Code reicht, kann je nach Standort strenger gehandhabt werden. ([developer.ups.com](https://developer.ups.com/de/de/support/shipping-support/id-requirements-for-tendering-shipment)) ## Praktische Einschätzung Am sichersten ist: **Nicht auf die Vollmacht allein verlassen.** Wenn der Bevollmächtigte **Ausweis plus Abholcode/InfoNotice** dabeihat, klappt die Abholung deutlich eher als nur mit einem formlosen Schreiben. ([developer.ups.com](https://developer.ups.com/de/de/support/shipping-support/id-requirements-for-tendering-shipment))