Darf ein ukrainischer Flüchtling in Polen bei der Deutschen Botschaft ein nationales Visum D beantragen?

Antwort

Ja, ukrainische Flüchtlinge in Polen können bei der deutschen Botschaft in Polen ein nationales Visum (Visum D) beantragen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu beachten, die für den Visumantrag gelten. Dazu gehören in der Regel Nachweise über den Aufenthaltsstatus, finanzielle Mittel und gegebenenfalls weitere Dokumente, je nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland. Es wird empfohlen, sich direkt bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat über die aktuellen Bestimmungen und den Antragsprozess zu informieren.

Kategorie: Reisen Tags: Visum Flüchtling Polen
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