In dem beschriebenen Fall handelt der Tourmanager im Auftrag eines B2B-Kunden (Künstlers) und bucht einzelne Reiseleistungen wie Hotelzimmer und Shuttle. Ob er als **Reisevermittler** oder **Reiseveranstalter** gilt, hängt von den genauen Umständen und der rechtlichen Ausgestaltung ab. **Reisevermittler:** Ein Reisevermittler vermittelt einzelne Reiseleistungen (z.B. Hotel, Transfer) im Namen und auf Rechnung eines Dritten (z.B. Hotels, Transportunternehmen) an den Kunden. Er ist also Mittler zwischen dem Kunden und dem eigentlichen Leistungserbringer. Die Verantwortung für die Durchführung der Leistung liegt beim jeweiligen Anbieter. **Reiseveranstalter:** Ein Reiseveranstalter stellt mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (z.B. Hotel und Transfer) zu einem Gesamtpaket zusammen und verkauft dieses im eigenen Namen an den Kunden. Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Reise (Pauschalreise). **Im konkreten Fall:** - Wenn der Tourmanager lediglich im Namen des Künstlers (also als dessen Vertreter) die Leistungen bucht und die Verträge direkt zwischen Künstler und Hotel bzw. Shuttle-Anbieter zustande kommen, ist er **kein Reisevermittler oder Reiseveranstalter** im rechtlichen Sinne, sondern handelt als Beauftragter des Künstlers. - Wenn der Tourmanager die Leistungen im eigenen Namen einkauft und als Paket an den Künstler weiterverkauft, könnte er als **Reiseveranstalter** gelten, insbesondere wenn er die Verantwortung für die Gesamtheit der Leistungen übernimmt. - Vermittelt er die Leistungen im Namen und auf Rechnung der Anbieter an den Künstler, wäre er **Reisevermittler**. **Fazit:** In der Regel ist ein Tourmanager, der für einen Künstler einzelne Leistungen bucht, **weder klassischer Reisevermittler noch Reiseveranstalter**, sondern handelt als Vertreter des Künstlers. Sobald er jedoch Leistungen bündelt und im eigenen Namen verkauft, kann er als Reiseveranstalter gelten. Die genaue Einordnung hängt von den Vertragsverhältnissen und der Art der Buchung ab. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder im [Gesetz zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html).