Wer muss den Schengen-Visumantrag unterschreiben: Antragsteller oder einladende Person?

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Das **Gesuch/der Antrag für ein Schengen-Visum muss vom Antragsteller (der reisenden Person)** unterschrieben werden (bei Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten). **Die einladende Person unterschreibt nicht den Visumantrag**, sondern ggf. separate Unterlagen wie eine **Einladung** oder – je nach Land – eine **Verpflichtungserklärung**.

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