Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer einer Reisekrankenversicherung während der Reise krank wird und ins Krankenhaus muss?

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**Ja: Eine Reisekrankenversicherung zahlt in so einem Fall in der Regel die medizinisch notwendige stationäre Behandlung im Ausland – aber nur bei akuter, unerwarteter Erkrankung und nach den konkreten Versicherungsbedingungen.** ([adac.de](https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung/faq/)) Entscheidend ist der Unterschied zwischen **„krank während der Reise“** und **„Behandlung war schon vor Reiseantritt absehbar“**. Versichert sind typischerweise Krankenhauskosten, Operationen, Pflege, Medikamente und oft auch ein medizinisch notwendiger oder medizinisch sinnvoller Rücktransport; nicht versichert sind meist geplante Behandlungen, bereits bekannte akute Beschwerden vor Reisebeginn oder reine Komfortleistungen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-10713)) ## Was das praktisch bedeutet Wird der Versicherungsnehmer unterwegs plötzlich ernsthaft krank und muss ins Krankenhaus, übernimmt die Reisekrankenversicherung normalerweise die **stationären Heilbehandlungskosten**. Gerade das ist wichtig, weil die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland – besonders außerhalb der EU – oft gar nicht oder nur sehr eingeschränkt zahlt und den Rücktransport regelmäßig nicht übernimmt. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-10713)) ## Wichtiger Punkt, den viele übersehen Bei einer Hospitalisierung sollte **sofort der Notruf-/Assistance-Dienst des Versicherers** informiert werden. Das ist nicht bloß Formalität: Der Versicherer kann eine Kostenübernahmeerklärung ans Krankenhaus geben, den Rücktransport organisieren und spätere Streitigkeiten über Erforderlichkeit oder Kosten deutlich reduzieren. Genau dieser Service ist in der Praxis oft wertvoller als die reine Erstattung im Nachhinein. ([gesundheitswelt.allianz.de](https://gesundheitswelt.allianz.de/reise-freizeit/fernreisen/auslandskrankenversicherung.html)) ## Klare Einordnung Die pauschale Aussage „wird krank und muss hospitalisiert werden“ reicht also rechtlich nicht ganz. **Leistungspflicht besteht meist, wenn die Erkrankung akut und unvorhersehbar eingetreten ist; bei vorbestehenden oder bereits behandlungsbedürftigen Leiden wird es oft problematisch.** Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem echten Versicherungsfall und einer möglichen Leistungsablehnung. ([adac-shop.de](https://www.adac-shop.de/adac-produkte-services/versicherung-mitgliedschaft/adac-auslandskrankenschutz))

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