Im Sinne der Beherbergungsstättenverordnung in Bayern bezeichnet das "oberste Geschoss" in der Regel das höchste Stockwerk eines Gebäudes, das für die Unterbringung von Gästen genutzt wird. Dies kann je nach Bauweise und Anzahl der Geschosse variieren. In vielen Fällen ist es das Geschoss, das direkt unter dem Dach liegt. Die genauen Definitionen und Regelungen können jedoch spezifisch in den jeweiligen Vorschriften und Erlasslagen festgelegt sein. Es ist ratsam, die aktuelle Beherbergungsstättenverordnung oder entsprechende rechtliche Quellen zu konsultieren, um präzise Informationen zu erhalten.