Ob der Praxisausflug als Urlaubstag zählt, hängt von den internen Regelungen deines Unternehmens und den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. In vielen Fällen ist ein Praxisausflug eine betriebliche Veranstaltung, und die Teilnahme ist oft freiwillig. Wenn der Mitarbeiter nicht teilnimmt, könnte dies in der Regel nicht als Urlaubstag gewertet werden. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Richtlinien deines Unternehmens zu überprüfen oder mit der Personalabteilung zu sprechen, um eine klare Antwort zu erhalten.