Österreicher sind im Ausland grundsätzlich nicht automatisch durch ihre heimische Krankenversicherung abgesichert. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Möglichkeiten: 1. **Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)**: Innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz können Österreicher die EKVK nutzen, um im Notfall medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Karte deckt jedoch nur notwendige medizinische Behandlungen ab und entspricht den Leistungen, die auch Einheimische im jeweiligen Land erhalten. 2. **Bilaterale Abkommen**: Österreich hat mit einigen Ländern bilaterale Abkommen geschlossen, die eine gewisse medizinische Versorgung im Ausland ermöglichen. Die genauen Leistungen und Bedingungen variieren je nach Abkommen. 3. **Private Auslandskrankenversicherung**: Für Reisen außerhalb der EU/EWR oder für umfassendere Absicherung empfiehlt es sich, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherungen bieten oft einen erweiterten Schutz, einschließlich Rücktransport im Krankheitsfall und Behandlungskosten, die über die Grundversorgung hinausgehen. Es ist ratsam, sich vor einer Reise genau über den Versicherungsschutz zu informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Weitere Informationen können bei der eigenen Krankenversicherung oder spezialisierten Versicherungsanbietern eingeholt werden.