Brauche ich als iranischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 2 ein Visum für Marrakesch?
Antwort vomJa, als iranische Staatsangehörige benötigst du für die Einreise nach Marokko ein Visum, auch wenn du eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hast. Es ist ratsam, dich bei der marokkanischen Botschaft oder dem Konsulat über die genauen Anforderungen und den Antragsprozess zu informieren.