Wie wird eine Geschäftsreise mit Übernachtung behandelt, wenn die Familie mitkommt?

Antwort

In der Regel werden die Kosten für die Geschäftsreise, die Übernachtung und die damit verbundenen Ausgaben vom Arbeitgeber übernommen, wenn die Reise im dienstlichen Interesse erfolgt. Wenn jedoch Familienmitglieder mitreisen, können die Kosten für deren Unterkunft und Verpflegung in der Regel nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Es ist wichtig, die spezifischen Richtlinien des Unternehmens zu beachten, da diese variieren können. Manche Unternehmen haben klare Regelungen für solche Fälle, während andere möglicherweise eine Einzelfallentscheidung treffen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten zu klären, wie in solchen Situationen verfahren wird.

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