Um mit einem fremden Kind aus der Ukraine, das keinen deutschen Pass hat, nach Kroatien zu reisen, sind mehrere Dokumente und Genehmigungen erforderlich: 1. **Reisepass des Kindes**: Das Kind benötigt einen gültigen ukrainischen Reisepass. 2. **Visum (falls erforderlich)**: Überprüfe, ob ukrainische Staatsbürger ein Visum für die Einreise nach Kroatien benötigen. Aktuelle Informationen dazu findest du auf der Website der kroatischen Botschaft oder des Konsulats. 3. **Einverständniserklärung der Eltern**: Eine schriftliche, notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder gesetzlichen Vormunde des Kindes, die bestätigt, dass das Kind mit dir reisen darf. Diese Erklärung sollte in einer Sprache verfasst sein, die von den kroatischen Behörden verstanden wird, oder eine beglaubigte Übersetzung enthalten. 4. **Geburtsurkunde des Kindes**: Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes kann ebenfalls erforderlich sein, um die Beziehung zu den Eltern oder gesetzlichen Vormunden nachzuweisen. 5. **Reiseversicherung**: Eine Reiseversicherung, die medizinische Kosten abdeckt, kann ebenfalls notwendig sein. 6. **Weitere Dokumente**: Je nach den spezifischen Anforderungen der kroatischen und ukrainischen Behörden könnten zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten zu erkundigen. Für aktuelle und detaillierte Informationen solltest du die Websites der kroatischen und ukrainischen Botschaften oder Konsulate konsultieren: - [Kroatische Botschaft in Deutschland](http://de.mvep.hr/de/) - [Ukrainische Botschaft in Deutschland](https://germany.mfa.gov.ua/de) Diese Schritte helfen sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen für die Reise erfüllt sind.