Ob Flüge von Familienmitgliedern während einer Dienstreise lohnsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass Reisekosten, die vom Arbeitgeber übernommen werden, in der Regel steuerfrei sind, solange sie beruflich veranlasst sind. Wenn jedoch Familienmitglieder mitreisen und die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden, kann dies als geldwerter Vorteil angesehen werden, der lohnsteuerpflichtig ist. Es ist wichtig, die genauen Umstände zu betrachten, wie z.B. ob die Reise ausschließlich geschäftlichen Zwecken dient oder ob private Anteile vorhanden sind. Im Zweifelsfall sollte eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die spezifische Situation zu klären.