Welche Entschädigung gibt es bei Routenänderung auf Kreuzfahrten und entgangener Urlaubsfreude?

Antwort

Bei einer Routenänderung während einer Kreuzfahrt kann es zu Entschädigungsansprüchen kommen, wenn die Änderung erheblich ist und die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden. Die genauen Regelungen hängen von den AGB der Reederei und den Umständen der Änderung ab. In vielen Fällen kann eine Entschädigung in Form von Rückerstattungen, Gutscheinen oder anderen Leistungen angeboten werden. Es ist ratsam, die Buchungsbedingungen der Reederei zu prüfen und gegebenenfalls direkt Kontakt mit dem Kundenservice aufzunehmen, um Ansprüche geltend zu machen.

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