Ist die Einfuhr von 200 Zigaretten plus einer angefangenen Packung strafbar?

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Die Einfuhr von Zigaretten nach Deutschland aus einem EU-Land ist für Personen ab 17 Jahren grundsätzlich bis zu 800 Stück (also 4 Stangen) für den Eigenbedarf erlaubt. Aus einem Nicht-EU-Land (z. B. Türkei, Schweiz) gilt eine Freimenge von 200 Zigaretten (eine Stange) pro Person. Wenn du aus einem Nicht-EU-Land einreist und 200 Zigaretten plus eine angefangene Packung (z. B. 10 zusätzliche Zigaretten) mitbringst, überschreitest du die Freimenge. In diesem Fall sind die überzähligen Zigaretten (also die aus der angebrochenen Packung) abgabenpflichtig und müssen beim Zoll angemeldet werden. Tust du das nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat (Steuerhinterziehung). **Fazit:** Die Einfuhr von 200 Zigaretten plus einer angefangenen Packung aus einem Nicht-EU-Land ist ohne Anmeldung beim Zoll nicht erlaubt und kann strafbar sein. Die gesamte Menge muss beim Überschreiten der Freimenge angemeldet und versteuert werden. Weitere Informationen findest du beim [Zoll](https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Privatpersonen/Reisen/Zigaretten-Tabak/zigaretten-tabak_node.html).