Sind Dashcams in Italien erlaubt?

Antwort

In Italien ist die Nutzung von Dashcams grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Datenschutz**: Die Aufnahmen dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht oder verbreitet werden, da sie personenbezogene Daten enthalten können. Die Nutzung der Aufnahmen ist in der Regel nur für den privaten Gebrauch oder als Beweismittel bei Unfällen zulässig. 2. **Befestigung**: Die Dashcam darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Sie sollte so angebracht werden, dass sie das Sichtfeld nicht einschränkt. 3. **Verwendung vor Gericht**: Dashcam-Aufnahmen können in Italien als Beweismittel bei Unfällen akzeptiert werden, allerdings entscheidet das Gericht im Einzelfall über die Zulässigkeit. 4. **Tonaufnahmen**: Das Aufzeichnen von Gesprächen im Fahrzeug ist ohne Zustimmung der Beteiligten nicht erlaubt. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/dashcam/) oder beim [Automobilclub von Italien (ACI)](https://www.aci.it/). Zusammengefasst: Dashcams sind in Italien erlaubt, solange Datenschutz und Sichtfeld beachtet werden.

Kategorie: Reisen Tags: Dashcam Italien Verkehr
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