Zählen bei solo Reisevermittlern nur Buchungsgebühren oder auch Flugleistungen zu Betriebseinnahmen?

Antwort

Bei der Gewinnermittlung von Solo-Reisevermittlern zählen in der Regel alle Einnahmen, die aus der Vermittlung von Reisen resultieren, zu den Betriebseinnahmen. Dazu gehören sowohl die Buchungsgebühren als auch die Provisionen, die aus den Flugleistungen und anderen Reiseleistungen erzielt werden. Es ist wichtig, alle Einnahmen korrekt zu erfassen, um eine vollständige und transparente Gewinnermittlung zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten kann es ratsam sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um die spezifischen Anforderungen und Regelungen zu klären.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten