Der stille Gesellschafter ist eine besondere Form des Gesellschafters in einer Personengesellschaft, insbesondere in der Kommanditgesellschaft (KG) oder der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sein Status zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: 1. **Kapitalbeteiligung**: Der stille Gesellschafter bringt Kapital in die Gesellschaft ein, erhält dafür jedoch keine aktive Rolle in der Geschäftsführung oder im operativen Geschäft. 2. **Haftung**: Im Gegensatz zu den aktiven Gesellschaftern haftet der stille Gesellschafter in der Regel nur bis zur Höhe seiner Einlage. Das bedeutet, dass er nicht mit seinem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. 3. **Gewinnbeteiligung**: Der stille Gesellschafter hat Anspruch auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird. Diese Gewinnbeteiligung kann unterschiedlich gestaltet sein. 4. **Anonymität**: Der stille Gesellschafter bleibt in der Regel anonym, da sein Name nicht im Handelsregister eingetragen wird. Dies schützt seine Identität und ermöglicht ihm, sich aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. 5. **Eingeschränkte Mitspracherechte**: Stille Gesellschafter haben in der Regel keine Stimmrechte oder Mitspracherechte bei Entscheidungen der Gesellschaft, es sei denn, dies ist im Gesellschaftsvertrag anders geregelt. Insgesamt bietet der stille Gesellschafter eine Möglichkeit für Investoren, in ein Unternehmen zu investieren, ohne aktiv in die Geschäftsführung einzugreifen oder persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu haften.