Die drei Staatsgewalten sind: 1. **Legislative (νομοθετική εξουσία)**: Diese Gewalt ist für die Gesetzgebung zuständig. Sie erlässt, ändert und hebt Gesetze auf. In vielen Ländern wird die Legislative durch ein Parlament oder eine Versammlung repräsentiert, die aus gewählten Vertretern besteht. 2. **Exekutive (εκτελεστική εξουσία)**: Die Exekutive führt die Gesetze aus und sorgt für deren Umsetzung. Sie umfasst die Regierung und die Verwaltung. Die Exekutive ist verantwortlich für die tägliche Verwaltung des Staates und die Durchsetzung der Gesetze. 3. **Judikative (δικαστική εξουσία)**: Diese Gewalt ist für die Rechtsprechung zuständig. Sie interpretiert die Gesetze und entscheidet über deren Anwendung in konkreten Fällen. Die Judikative wird durch Gerichte und Richter repräsentiert und sorgt dafür, dass Recht und Ordnung im Staat gewahrt bleiben.