Deckt die Rechtsschutzversicherung bei Privatklagedelikten?

Antwort

Ob eine Rechtsschutzversicherung bei Privatklagedelikten deckt, hängt von den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice ab. In vielen Fällen bieten Rechtsschutzversicherungen Schutz für zivilrechtliche Streitigkeiten, jedoch können strafrechtliche Angelegenheiten, wie Privatklagedelikte, von der Deckung ausgeschlossen sein. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen oder direkt bei der Versicherung nachzufragen, um Klarheit über den Versicherungsschutz in solchen Fällen zu erhalten.

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