Die Person der Rechtspflege, die Beamter des gehobenen Dienstes ist und deren Tätigkeiten insbesondere das Mahnverfahren umfassen, ist der Rechtspfleger. Rechtspfleger sind für verschiedene Aufgaben in der Gerichtsbarkeit zuständig, darunter auch die Durchführung von Mahnverfahren und die Bearbeitung von Zwangsvollstreckungen.