Was muss eine GmbH ins Handelsregister eintragen lassen?

Antwort

Eine GmbH muss im Handelsregister folgende Informationen eintragen lassen: 1. **Firma**: Der Name der GmbH, der den Zusatz „GmbH“ enthalten muss. 2. **Sitz**: Der Ort, an dem die GmbH ihren Sitz hat. 3. **Gegenstand des Unternehmens**: Eine kurze Beschreibung der Geschäftstätigkeit. 4. **Stammkapital**: Die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 25.000 Euro betragen muss. 5. **Gesellschafter**: Die Namen und Wohnorte der Gesellschafter. 6. **Geschäftsführer**: Die Namen der Geschäftsführer, die die GmbH nach außen vertreten. 7. **Vertretungsregelung**: Informationen darüber, wie die GmbH vertreten wird (z.B. alleiniger Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführer). Diese Eintragungen sind wichtig, um die rechtliche Existenz der GmbH zu dokumentieren und Transparenz für Geschäftspartner und Kunden zu schaffen.

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