Bei der TGA (Technische Gebäudeausrüstung) Außenanlagenplanung gehören verschiedene Aspekte und Komponenten dazu. Dazu zählen: 1. **Entwässerungssysteme**: Planung von... [mehr]
Ein TGA-Planer (Technische Gebäudeausrüstung) bietet in der Leistungsphase 1 (LPH 1) gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) folgende Leistungen an: 1. **Grundlagenermittlung**: Der TGA-Planer erfasst die Grundlagen für die Planung, dazu gehören die Klung der Aufgabenstellung, die Ermittlung der Bedürfnisse des Bauherrn sowie die Analyse der Rahmenbedingungen. 2. **Bestandsaufnahme**: Bei bestehenden Gebäuden erfolgt eine Bestandsaufnahme der technischen Anlagen und der Infrastruktur. 3. **Erstellung eines Raumprogramms**: Der Planer erstellt ein Raumprogramm, das die Anforderungen an die technischen Systeme und deren Integration in das Gebäude beschreibt. 4. **Vorplanung**: Erste Entwurfsideen und Konzepte für die technische Gebäudeausrüstung werden skizziert, um die Machbarkeit zu prüfen. 5. **Beratung**: Der TGA-Planer berät den Bauherrn hinsichtlich der technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Aspekte der TGA. Die Anforderungen an einen TGA-Planer in dieser Phase umfassen: - **Fachliche Qualifikation**: Der Planer sollte über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung verfügen. - **Kenntnis der relevanten Normen und Vorschriften**: Dazu gehören Kenntnisse über die geltenden Bauvorschriften, Normen und Richtlinien. - **Kommunikationsfähigkeit**: Der Planer muss in der Lage sein, die Bedürfnisse des Bauherrn zu verstehen und diese in technische Lösungen zu übersetzen. - **Analytische Fähigkeiten**: Um die Rahmenbedingungen und Anforderungen richtig zu erfassen und zu bewerten. Diese Leistungen und Anforderungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Planung der technischen Gebäudeausrüstung.
Bei der TGA (Technische Gebäudeausrüstung) Außenanlagenplanung gehören verschiedene Aspekte und Komponenten dazu. Dazu zählen: 1. **Entwässerungssysteme**: Planung von... [mehr]