Die utilitaristisch-individualistische Staatsauffassung und die organizistisch-kollektivistische Staatsauffassung unterscheiden sich grundlegend in ihrem Verständnis von Individuum und Gesellschaft sowie in ihren ethischen und politischen Prinzipien. 1. **Utilitaristisch-Individualistische Staatsauffassung:** - **Individuum im Mittelpunkt:** Diese Auffassung stellt das Individuum und dessen Nutzen in den Vordergrund. Der Staat existiert, um die individuellen Interessen und das Wohl der Einzelnen zu fördern. - **Utilitarismus:** Die moralische Richtschnur ist das Prinzip des größten Glücks für die größte Zahl. Politische Entscheidungen sollten danach bewertet werden, wie sie das Wohl der Individuen maximieren. - **Freiheit und Autonomie:** Betonung der individuellen Freiheit und Autonomie. Der Staat soll so wenig wie möglich in das Leben der Bürger eingreifen, außer um Schaden zu verhindern oder das allgemeine Wohl zu fördern. 2. **Organizistisch-Kollektivistische Staatsauffassung:** - **Gesellschaft im Mittelpunkt:** Diese Auffassung sieht die Gesellschaft als ein organisches Ganzes, in dem das Wohl des Kollektivs über dem des Einzelnen steht. Das Individuum ist Teil eines größeren sozialen Organismus. - **Kollektivismus:** Entscheidungen und Handlungen werden danach bewertet, wie sie dem Wohl der Gemeinschaft dienen. Das Gemeinwohl hat Vorrang vor individuellen Interessen. - **Staatliche Intervention:** Der Staat hat eine aktive Rolle in der Organisation und Steuerung der Gesellschaft, um das kollektive Wohl zu sichern. Individuelle Freiheiten können zugunsten des Gemeinwohls eingeschränkt werden. Zusammengefasst: Die utilitaristisch-individualistische Auffassung betont das Wohl und die Freiheit des Einzelnen, während die organizistisch-kollektivistische Auffassung das Wohl der Gemeinschaft und die Rolle des Staates in der Sicherung dieses Wohls in den Vordergrund stellt.