Ja, laut Jean-Jacques Rousseau gibt es eine Exekutive, die er als "Regierung" bezeichnet. In seinem Werk "Der Gesellschaftsvertrag" unterscheidet Rousseau zwischen der Souveränität, die dem Volk gehört, und der Regierung, die die Exekutivgewalt ausübt. Die Regierung ist dafür verantwortlich, die Gesetze, die vom Volk beschlossen wurden, auszuführen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Rousseau betont jedoch, dass die Regierung dem Willen des Volkes untergeordnet sein muss und dass die Souveränität immer beim Volk bleibt.