Die Barbetragsverwaltung für Bewohner von Pflegeheimen kann unterschiedlich geregelt sein, abhängig von der jeweiligen Einrichtung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In vielen Fällen wird eine Gebühr für die Verwaltung des Taschengeldes erhoben, während einige Einrichtungen diese Dienstleistung kostenfrei anbieten. Es ist ratsam, direkt bei dem Pflegeheim nachzufragen, um genaue Informationen über die Kosten und die Bedingungen der Barbetragsverwaltung zu erhalten.