Wie kann formuliert werden, dass die Dienststellenleitung die Personalabteilung nach Abschluss der Wiedereingliederung eines Mitarbeiters informieren muss?

Antwort

Eine mögliche Formulierung wäre: "Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, die Personalabteilung unverzüglich zu informieren, sobald die Wiedereingliederung eines Mitarbeiters abgeschlossen ist." Alternativ etwas formeller: "Nach Abschluss der Wiedereingliederung eines Mitarbeiters hat die Dienststellenleitung die Personalabteilung umgehend darüber in Kenntnis zu setzen."

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