Die Höhe der Witwenpension hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der Rente des verstorbenen Ehepartners und die eigenen Einkünfte. In Deutschland beträgt die Witwenrente in der Regel 55 % der Rente des verstorbenen Ehepartners, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist, und 60 %, wenn er danach verstorben ist. Wenn du selbst eine Rente von 1.000 Euro erhältst, wird die Witwenrente in der Regel auf die Einkommensgrenze angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Es ist ratsam, sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater zu informieren, um eine genaue Berechnung zu erhalten, die auf deiner individuellen Situation basiert.