Wie viel Prozent beträgt das Witwengeld von der Pension eines Bundesbeamten?

Antwort

Das Witwengeld für die Hinterbliebenen von Bundesbeamten beträgt in der Regel 55 Prozent der Pension des verstorbenen Beamten. Es gibt jedoch spezifische Regelungen und Ausnahmen, die je nach Einzelfall variieren können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder dem Personalrat über die genauen Bestimmungen zu informieren.

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