Ein Notfallplan einer Bundesbehörde zur Energiemangellage sollte folgende wesentliche Elemente enthalten: 1. **Zielsetzung und Geltungsbereich**: Definition der Ziele des Plans und der betroffenen Bereiche. 2. **Risikobewertung**: Analyse potenzieller Risiken und Szenarien, die zu einer Energiemangellage führen könnten. 3. **Notfallorganisation**: Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten innerhalb der Behörde sowie der Kommunikationswege. 4. **Maßnahmen zur Krisenbewältigung**: Detaillierte Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Sicherstellung der Energieversorgung und zur Unterstützung betroffener Sektoren. 5. **Kooperation mit anderen Behörden und Akteuren**: Regelungen zur Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen, Versorgungsunternehmen und relevanten Organisationen. 6. **Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation**: Strategien zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über die Situation und die ergriffenen Maßnahmen. 7. **Schulung und Übungen**: Regelmäßige Schulungen und Notfallübungen für das Personal, um die Reaktionsfähigkeit zu gewährleisten. 8. **Monitoring und Evaluierung**: Mechanismen zur Überwachung der Energiesituation und zur Evaluierung der Wirksamkeit des Notfallplans. 9. **Ressourcenmanagement**: Planung und Bereitstellung notwendiger Ressourcen, einschließlich finanzieller Mittel und technischer Ausstattung. 10. **Rechtliche Rahmenbedingungen**: Berücksichtigung relevanter Gesetze und Vorschriften, die im Notfall Anwendung finden. Ein umfassender Notfallplan sollte regelmäßig aktualisiert und an neue Entwicklungen angepasst werden.