Im Mietrecht gibt es keine einheitliche Regelung zur Mindestraumtemperatur außerhalb der Heiz, da dies oft von den jeweiligen Landesgesetzen und den individuellen Mietverträgen abhängt. In Deutschland beispielsweise wird in der Heizperiode eine Mindestatur von etwa 20 Grad Celsius in Wohnräumen als angemessen angesehen. Außerhalb der Heizperiode gibt es jedoch keine gesetzlich festgelegte Mindesttemperatur, die Vermieter einhalten müssen. Es wird jedoch allgemein erwartet, dass Wohnungen auch außerhalb der Heizperiode eine angemessene Wohnqualität bieten. Wenn die Temperaturen in der Wohnung unangemessen niedrig sind und dies die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, könnte dies unter Umständen als Mangel angesehen werden, der eine Mietminderung rechtfertigen könnte. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen oder die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen.