Ab welcher Außentemperatur ist die Heizung Pflicht?

Antwort

Im Mietrecht gibt es keine festgelegte Außentemperatur, ab der die Heizung eingeschaltet werden muss. Allerdings sind Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem angemessenen Zustand zu halten, was auch eine ausreichende Beheizung umfasst. In der Regel wird eine Temperatur von mindestens 20 Grad Celsius in Wohnräumen als angemessen angesehen. Viele Mietverträge enthalten auch Regelungen zur Heizperiode, die meist von Oktober bis April reicht. Bei Temperaturen unter 16 Grad Celsius in der Wohnung kann der Mieter unter Umständen eine Mietminderung geltend machen. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im Mietvertrag zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

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