Ja, Messe-Exponate, die über einen Zeitraum von drei Jahren genutzt werden sollen, können aktiviert werden. Die Aktivierung bezieht sich in diesem Kontext auf die buchhalterische Erfassung als Anlagevermögen. Dabei werden die Anschaffungskosten der Exponate über die geplante Nutzungsdauer abgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Kosten über die drei Jahre verteilt und jährlich ein Teil der Kosten als Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Buchhalter abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Aktivierung und Abschreibung korrekt durchgeführt werden.