Gilt die Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie für die Maschine oder auch für die zugehörigen Schaltschränke?

Antwort

Die Risikobeurteilung gemäß der Maschinenrichtlinie gilt sowohl für die Maschine selbst als auch für die zugehörigen Schaltschränke. Die Maschinenrichtlinie fordert eine umfassende Bewertung aller sicherheitsrelevanten Aspekte, die sowohl die Maschine als auch deren Steuerungssysteme und elektrische Komponenten betreffen. Daher sollten alle Teile, die zur Funktion und Sicherheit der Maschine beitragen, in die Risikobeurteilung einbezogen werden.

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