Welche Kriterien sollten bei der Auswahl einer 3D-Markenanmeldung berücksichtigt werden?

Antwort

Bei der Auswahl einer 3-D-Markenanmeldung sollten folgende Kriterien besonders berücksichtigt werden: 1. **Unterscheidungskraft**: Die Marke muss sich von anderen Marken unterscheiden und darf nicht rein funktional oder beschreibend sein. 2. **Neuheit**: Die 3-D-Form darf nicht bereits von anderen Marken verwendet werden. 3. **Nicht-Funktionalität**: Die Form darf nicht ausschließlich durch die Art der Ware bedingt sein oder eine wesentliche technische Funktion erfüllen. 4. **Markenfähigkeit**: Die Form muss als Marke im rechtlichen Sinne schutzfähig sein. 5. **Verwechslungsgefahr**: Es sollte keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken bestehen. 6. **Markenstrategie**: Die 3-D-Marke sollte zur Gesamtstrategie der Markenführung passen. 7. **Rechtsvorschriften**: Die spezifischen Anforderungen und Vorschriften des jeweiligen Landes oder der Region, in der die Marke angemeldet wird, müssen beachtet werden. Weitere Informationen zur 3-D-Markenanmeldung können auf den Webseiten der jeweiligen Markenämter gefunden werden, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter [dpma.de](https://www.dpma.de).

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