In der Rechtswissenschaft bezieht sich der Begriff "Corpus Delicti" auf den "Körper des Verbrechens" oder die wesentlichen Elemente eines Verbrechens, die nachgewiesen werden müssen, um eine Verurteilung zu erreichen. Die Psyche spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Beurteilung des Vorsatzes (lat. "mens rea"), also des geistigen Zustands des Täters zum Zeitpunkt der Tat. Der Vorsatz ist ein entscheidendes Element in vielen Strafrechtsfällen, da er zeigt, ob der Täter die Tat mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit begangen hat. Ohne den Nachweis eines bestimmten geistigen Zustands kann es schwierig sein, eine Person für ein Verbrechen verantwortlich zu machen. Daher ist die Untersuchung der Psyche des Täters oft ein zentraler Bestandteil der Beweisführung im Strafrecht.